8570 Weinfelden
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In der Regel berechnen wir unsere Honorare nach Zeitaufwand zuzüglich Barauslagen und Mehrwertsteuer. Der Stundensatz der Rechtsanwälte hängt von der Bedeutung und Komplexität der Sache, dem Interessenwert sowie der Erfahrung und Qualifikation der Anwältinnen und Anwälte ab.
Bei Anhandnahme neuer Mandate verlangen wir in der Regel einen Kostenvorschuss. Die Abrechnung erfolgt sodann nach individueller Vereinbarung auf Basis von Akontozahlungen, periodisch (z.B. monatlich oder quartalsweise) oder nach Abschluss des Mandates.
Für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten vereinbaren wir in der Regel ein jährliches Grundhonorar sowie ein Honorar nach Arbeitsaufwand.
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