Honorar

In der Regel berechnen wir unsere Honorare nach Zeitaufwand zuzüglich Barauslagen und Mehrwertsteuer. Der Stundensatz der Rechtsanwälte hängt von der Bedeutung und Komplexität der Sache, dem Interessenwert sowie der Erfahrung und Qualifikation der Anwältinnen und Anwälte ab.

Bei Anhandnahme neuer Mandate verlangen wir in der Regel einen Kostenvorschuss. Die Abrechnung erfolgt sodann nach individueller Vereinbarung auf Basis von Akontozahlungen, periodisch (z.B. monatlich oder quartalsweise) oder nach Abschluss des Mandates.

Für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten vereinbaren wir in der Regel ein jährliches Grundhonorar sowie ein Honorar nach Arbeitsaufwand.

Die Kosten für öffentliche Beurkundungen betragen CHF 200.– bis 500.–, für Beglaubigungen CHF 100.–. Beratungen im Zusammenhang mit öffentlichen Beurkundungen sowie Beglaubigungen und die Erstellung der entsprechenden Urkunden werden nach Zeitaufwand verrechnet.

Forrer Lenherr Bögli & Partner Rechtsanwälte
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